Konversationale Implikaturen stehen in einer speziellen Beziehung zu allgemeinen Diskursmerkmalen, die zusammengenommen kooperative Interaktionen kennzeichnen. D.h. ihre Entstehung bzw. Erkennung ist eng mit dem Kooperationsprinzip und den Konversationsmaximen verbunden:
Eine konversationale Implikatur kann zum einen dadurch hervorgerufen werden, dass das Kooperationsprinzip und die Konversationsmaximen beachtet werden (vgl. dazu Grice 1993: 255 f.). Die meisten konversationalen Implikaturen entstehen aber charakteristischer Weise, wenn das Kooperationsprizip beachtet wird, die Konversationsmaximen aber verletzt werden; und zwar offen und sichtbar verletzt – Grice nennt es auch „Ausbeuten der Konversationsmaximen“ (ebd.: 254). Sie werden aber nur oberflächlich verletzt. Auf der tieferen Ebene der Sprecherbedeutung steht die Äußerung wieder in Einklang mit den Maximen.
Wenn die Maximen stillschweigend verletzt werden, handelt es sich um einen Täuschungsversuch, nicht um eine Implikatur, denn diese ist so intendiert, dass sie bemerkt und verstanden werden soll. Verletzt man das übergeordnete Kooperationsprinzip, handelt es sich um einen Ausstiegsversuch aus dem Gespräch; so kommt man ebenfalls nicht zu einer konversationalen Implikatur (ebd.: 253).
Um dahinter zu kommen, dass eine konversationale Implikatur vorliegt, orientiert sich der Adressat einer Äußerung ebenfalls am Kooperationsprinzip und seinen Maximen, daneben aber auch noch an einer Reihe weiterer Daten und Annahmen (ebd.: 254 f.):
Der Adressat nimmt an, dass der Sprecher
a) die Konversationsmaximen oder zumindest das Kooperationsprinzip beachtet.
b) etwas anderes meint als sagt, weil der Adressat sonst die 1. Annahme nicht machen könnte.
c) den Adressaten für fähig hält, dahinter zu kommen oder intuitiv zu erfassen, dass die unter b) beschriebene Annahme nötig ist.
Zudem stützt sich der Adressat auf folgende Daten:
• die konventionale Bedeutung der verwendeten Worte samt ihrem jeweiligen Bezug
• das Kooperationsprinzip und seine Maximen
• den sprachlichen und sonstigen Kontext der Äußerung
• anderes Hintergrundwissen
• die vermeintliche Tatsache, dass all diese relevanten Punkte beiden Beteiligten verfügbar sind (beide gemeinsam wissen oder annehmen, dass dies so ist)
Nimmt ein Adressat eine konkrete Äußerung in einer sprachlichen Interaktion wahr und erfasst deren konventionelle Bedeutung, fragt er das Verstandene zudem nach diesem von Grice vorgeschlagenen Bezugskatalog der Konversationsmaximen hin ab:
Ist das Gesagte für diese konkrete Situation informativ? Ist es wahr? Stimmt die Relation? Ist es deutlich? Und wenn nicht, welche Bedeutung hat die Äußerung dann über ihre wortwörtliche hinaus, wenn ich trotzdem weiter davon ausgehe, dass der Sprecher mit mir bezüglich XYZ weiter kooperieren (interagieren) möchte? Welche Hinweise (die auch dem Sprecher bekannt sind) finde ich im situativen und sprachlichen Kontext für das vom Sprecher Gemeinte, und welches Wissen steht mir (bzw. dem Sprecher) dafür noch zur Verfügung?
Literatur:
- Grice, Herbert P. (1993b): Logik und Konversation. S. 243-265 in: Meggle, Georg (Hrsg.): Handlung, Kommunikation, Bedeutung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Autor: Bianca Spans