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Der zentrale Terminus in der Nomenklatur des Neo-Institutionalismus ist der Begriff der „Institution“. Als gegenwärtig wohl einflußreichster Ansatz der US-amerikanischen Organisationswissenschaft interessieren im Neo-Institutionalismus vornehmlich jene Institutionen der Gesellschaft, welche das organisationale Geschehen entscheidend beeinflussen. Mit „entscheidend“ ist hier gemeint, daß es sich bei solchen Institutionen – so die hier vorgestellte Definition – um soziale Regeln handelt, die organisationale Prozesse in zeitlicher Perspektive dauerhaft (für die Dauer der Beobachtung), in sozialer Hinsicht verbindlich (Akteure halten sich daran) und in sachlicher Hinsicht maßgeblich (sie sind für ein Phänomen bedeutsam) beeinflussen (vgl. Senge 2005; Luhmann 1996: 111ff. ). Sieht man sich die neo-institutionalistischen Arbeiten im Hinblick auf den zugrundeliegenden Institutionenbegriff an, so fällt zunächst auf, daß sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Verwendungsweisen identifizieren lassen, ohne allerdings daß in der Regel versucht wird, den Begriff einer strengen Definition zu unterziehen (Scott 1987; Strang 1994; als Ausnahme siehe Scott 2001). Vielmehr heben unterschiedliche Autoren jeweils einzelne Merkmale hervor, die für die jeweilige Untersuchung wichtig sind. Die Schwierigkeit einer Definition des neo-institutionalistischen Institutionenbegriffs wird dabei durch die Vielfalt der empirischen Phänomene erhöht, auf die der Begriff angewandt wird. So gehören zu den wiederholt untersuchten Institutionen im Neo-Institutionalismus kognitive Rahmungen einer Situation (Zucker 1991), regelhafte Handlungsmuster (Barley/Tolbert 1997), Rollen (Meyer/Rowan 1977), formale Aspekte von Organisationen (Zucker 1987), Unternehmenskulturen (Tolbert 1988), Organisationen (Zucker 1983; Meyer 1987), Kunstmuseen (DiMaggio 1991), der Staat (DiMaggio/Powell 1991b; Scott 1987), das Rechtssystem (Zucker 1987), das Schulsystem (Meyer 1994), Professionen (DiMaggio/Powell 1991a), Normen (DiMaggio 1988), Werte (Zucker 1987; Baum/Powell 1995) sowie die „world polity“ (Meyer 1994), um nur die wichtigsten aufzuzählen. Bei dieser Vielzahl wird man schnell zu der Frage genötigt, was denn das gemeinsame Band der hier aufgezählten Phänomene ist, was das Institutionelle ist. Im Verlauf dieses Beitrags soll diese Frage beantwortet werden.
Wichtige neo-institutionalistische theoretische Beiträge in der Auseinandersetzung mit dem Institutionenbegriff stammen von Friedland und Alford (1991), Jepperson (1991) und Strang (1994). Die umfassendste Abhandlung stammt von Richard Scott (2001), der eine Bestandsaufnahme institutionentheoretischer Theorien innerhalb der Soziologie, Politik und Ökonomie vorstellt und eine Art „Framework“ des Institutionenbegriffs (also keine Definition) entwickelt, auf welchen in zahlreichen empirischen Studien Bezug genommen wird und welcher sich in der neo-institutionalistischen Theorie etabliert hat (Hasse/Krücken 1999: 53; Wilkens/Lang/Winkler 2003: 199). Aus diesem Grunde soll im Folgenden das Institutionenmodell von Scott ausführlich besprochen werden, um anschließend in kritischer Auseinandersetzung mit demselben eine Definition des Institutionenbegriffs zu entwickeln.
Scott (2001: 48ff.) unterscheidet Institutionen nach ihrer Funktion (vgl. auch Scott/Meyer 1994; Sutton et al. 1994). Er weist Institutionen eine kausale, handlungsregelnde Kraft zu. Diese Kraft kann sich über unterschiedliche Mechanismen entfalten. Scott unterscheidet im Anschluß an DiMaggio, Powell (1991b) regulative, normative und kognitive Mechanismen. Entsprechend nennt Scott die mit diesen Mechanismen korrespondierenden Institutionen auch regulative, normative und kognitive Institutionen (Scott 2001: 52ff.). (1) Regulative Institutionen generieren Handlungen via explizit formulierter Regeln und Gesetze. Akteure folgen diesen Regeln, um Sanktionen bei Nichtbefolgung zu entgehen bzw. um Belohnung bei Befolgung zu erreichen. Die Befolgung regulativer Institutionen richtet sich somit nach den Kriterien rationaler Wahl. Die Quelle der institutionellen Kraft ist in diesem Fall Zwang. Das Paradebeispiel für diese Art Institution ist der Gesetze erlassene Staat (Scott 2001: 51ff.). (2) Normative Institutionen generieren Handlungen über Normen und Werte. Normen und Werte drücken aus, wie Dinge sein sollen bzw. welches Verhalten als wünschenswert und gut oder auch als abzulehnend und schlecht anzusehen ist (Scott 2001: 54f.). Nach Scott folgt der Akteur den Normen und Werten aus zwei Gründen: Zum einen hat er sie entweder internalisiert und damit zu seinen eigenen Werten bzw. Normen gemacht. Zum anderen bewertet der Akteur in einem rationalen Entscheidungsprozeß, ob sein Verhalten den gesellschaftlichen Normen und Werten entspricht und damit angemessen ist. Kontrollgremium ist hier nicht eine legale Autorität, ausgestattet mit legalen Sanktionsmitteln, sondern eine moralische, abstrakte Autorität, deren Wirkung abhängig ist vom Grad ihrer Internalisierung oder von dem auf das Individuum ausgeübten Erwartungsdruck durch andere Akteure. (3) Kognitive Institutionen beziehen sich auf die Art und Weise, wie die empirische Wirklichkeit erfahren wird: „the shared conceptions that constitute the nature of social reality and the frames through which meaning is made“ (Scott 2001: 57). Dazu gehören vor allem gemeinsame Konzeptionen von der Beschaffenheit der Wirklichkeit wie „wider belief systems and cultural frames“, „common scripts“, „common beliefs“ und „meaning systems“ (Scott 2001: 58). Übersetzt und zusammengefaßt kann man diese als „Skripte“ für Wahrnehmungen und Handlungen bezeichnen. Der Begriff des Skripts verweist darauf, daß die durch kognitive Institutionen geregelten Handlungen routinemäßig, selbstverständlich und quasiautomatisch ablaufen. Weil diese Skripte selbstverständlich im gesellschaftlichen Wissensvorrat verankert sind, bestimmen sie die Wahrnehmung von der Wirklichkeit und haben über diesen Weg Einfluß auf das Handeln der Akteure andere Wege der Wahrnehmung, des Denkens und Handelns sind undenkbar: „[C]ompliance [with cognitive scripts] occurs in many circumstances because other types of behavior are inconceivable; routines are followed because they are taken for granted as ‘the way we do these things’“ (Scott 2001: 57). Für Scott ist die „cultural-cognitive dimension of institutions...the major distinguishing feature of neoinstitutionalism within sociology“ (Scott 2001: 57).
Zusammenfassend mag man zunächst sagen, daß Institutionen für Scott alles umfassen, was verbindlich regelhafte Handlungen hervorbringt. Das heißt, regelhafte Handlungen lassen sich kausal auf die Institution zurückführen. Nach dieser neo-institutionalistischen Begriffsbestimmung kann alles dem Terminus „Institution“ unterstehen, woraus sich relativ dauerhafte Handlungen ableiten lassen: Gesellschaft, Gesetze, Staat, Organisationen, formale Aspekte von Organisationen, Werte, Rollen, Glaubenssysteme etc. In der neo-institutionalistischen Perspektive auf Organisationen wird dabei den kognitiven Institutionen eine besondere Bedeutung zugewiesen. Konkret bedeutet dies: Um die Struktur und die Prozesse von und in Organisationen verstehen zu wollen, muß man nach Scott die selbstverständlichen Vorstellungen und Handlungsroutinen von den Akteuren in der Organisation und in deren Umwelt berücksichtigen. Denn derartige, als kognitiv bezeichnete Institutionen sind deshalb so bedeutsam, weil sie in ihrer Wirkung aufgrund ihrer Selbstverständlichkeit („taken-for-grantedness“) besonders nachhaltig sind und ein Hinterfragen ihrer Geltung unwahrscheinlich ist. Wie oben bereits angedeutet, ist Scotts Beitrag zum Institutionenverständnis zwar bislang federführend und wichtig für eine Systematisierung der bisherigen Einflüsse gewesen, gleichwohl birgt es Anlaß für Kritik. Denn die Problematik des Scottschen Modells liegt in der unterstellten Ebenengleichheit von regulativen, normativen und kognitiven Institutionen, die bei genauer Betrachtung nicht gegeben ist. Hinterfragt man seine Zuordnung, wird deutlich, daß Scotts kognitive Institution eine Art Oberkategorie bezeichnet, unter die sich sowohl regulative als auch normative Institutionen unterordnen lassen. Der Bereich des Kognitiven umfaßt für Scott allgemeine Glaubensvorstellungen, Modelle und Skripte, mit denen wir die Wirklichkeit wahrnehmen. Das bedeutet, daß mit diesen allgemeinen Skripten oder Modellen im Grunde alle Phänomene der sozialen Welt wahrgenommen werden, und damit auch Gesetze, Regeln, Werte und Normen, welche Scott nicht der kognitiven Kategorie zuordnet. Kognitive Institutionen fungieren also vielmehr als eine Art Protostufe der Wirklichkeitswahrnehmung, und sind nicht ein spezifischer Bereich der Wirklichkeit, wie durch die Gleichstellung mit normativen und regulativen Institutionen nahegelegt. Daraus folgt, daß alle Institutionen kognitiv verankert sind, seien es nun Regeln, Gesetze, Werte etc. Regulative und normative Institutionen sind damit Spezialfälle von Institutionen. Scotts vorgeschlagene implizite Gleichwertigkeit der Institutionstypen ist also nicht zutreffend. Diese Kritik ist elementar, obgleich heute nach wie vor das Scottsche Institutionenmodell zum neo-institutionalistischen Theoriekanon zählt.
Aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten mit dem Scottschen Institutionenmodell soll nun ein Vorschlag für eine Definition entwickelt werden, welcher auf dem bereits geschriebenen aufbaut, es aber um weitere neo-institutionalistische Beiträge ergänzt. Unstrittig ist im neo-institutionalistischen Diskurs die handlungsregelnde Kraft von Institutionen (Meyer/Rowan 1977; Jepperson 1991; Scott 2001; 48ff.). Diese handlungsregelnde Kraft von Institutionen wurde anschaulich von Berger und Luckmann (1967) erläutert, deren Verständnis von Institutionen auch für den Neo-Institutionalismus von Bedeutung ist (Barley/Tolbert 1997; Zucker 1988). So beschreiben Berger, Luckmann, daß Institutionen, obwohl von Menschen in Interaktionen geschaffen, den Menschen nun als objektive, externalisierte Welt gegenübertreten. Diese externalisierte Welt und das über sie akkumulierte Wissen sowie ihre Gegenstände sind zwar nicht vollständig stabil, eben weil sie vom Menschen geschaffen sind, aber sie erscheinen dem Menschen so, als hätten sie ein Eigenleben außerhalb seiner selbst, welches objektiv gegeben ist (und sie erscheinen ihm, als wenn sie niemals von ihm erschaffen worden wären). Als Beispiel verweisen Berger und Luckmann in diesem Zusammenhang auf die Institution „Sprache“. Denn obwohl Sprache eine „Erfindung“ der Menschen ist, erscheint es jedem einzelnen von uns, als gäbe es Sprache immer schon, auch ohne unser individuelles Dazutun, und die grammatikalischen Regeln erscheinen, als hätten sie ein Eigenleben, da man sich nach ihnen richten muß (sofern man verstanden werden will). Der Einzelne wird in eine objektivierte Welt von Institutionen hineingeboren. Er erlernt diese Institutionen in der Sozialisation. Wichtig ist dabei wie Oliver (1991) in einem für den Neo-Institutionalismus einflußreichen Aufsatz beschrieben hat , daß Institutionen nicht determinieren und nicht bloß identische Handlungen reproduzieren, vielmehr eröffnen sie einen Möglichkeitsraum von typischen Handlungsmustern (Berger/Luckmann 1967: 58ff.; Oliver 1991). Institutionen ermöglichen also, beinhalten aber gleichzeitig als objektivierte Wirklichkeit das Moment der Begrenzung. Die Existenz einer Institution ist auch von ihrer Zentralität oder Maßgeblichkeit für ein empirisches Phänomen abhängig (Jepperson 1991: 146). Maßgeblichkeit besteht immer dann, wenn ein Unterschied in dem Verhalten von Akteuren beobachtet werden kann, welcher auf das Vorhandensein der Institution zurückgeführt werden kann. Maßgeblichkeit besteht also dann, wenn eine Institution für einen Akteur in einer Situation relevant ist, wobei der Bereich potentieller Relevanz sich vor dem lebenswelchtlichen Hintergrund der jeweiligen Akteure unterschiedlich entscheidet. Man spricht auch dann von Institutionen, wenn der Einfluß derselben auf das Verhalten der Akteure von diesen nicht bewußt wahrgenommen oder nicht rational durchdrungen wird. Institutionen beziehen sich zudem nicht nur auf die formalen „Regeln des Spiels“, sondern auch auf die informalen. Letztere machen den weit größeren Anteil institutioneller Regeln aus. Hierin drücken sich die meisten der internalisierten Wertmuster und Alltagsregeln aus. Der Neo-Institutionalismus stellt diese Art von Institutionen in das Zentrum seiner Betrachtung. Er postuliert, daß es gerade diese oft unbewußt wirkenden Institutionen sind, die maßgeblich für das organisationale Geschehen sind (Scott 2001: 57; Wolf 2003: 391). Kombiniert wird das Charakteristikum der Maßgeblichkeit mit dem Moment der Dauerhaftigkeit. Das heißt, man spricht nur dann von einer Institution, sofern sie über einen längeren Zeitraum das Verhalten der Akteure maßgeblich regelt (Scott 2001: 48; Tolbert/Zucker 1996: 180ff.; Zucker 1988). Konsens, ab wann „Dauerhaftigkeit“ objektiv gegeben ist, gibt es nicht. Grundsätzlich kann man sagen, daß Institutionen mit der Dauer ihres Bestehens an Festigkeit gewinnen; sie werden möglicherweise sogar zum selbstverständlichen Bestandteil des Lebens, so daß Ihr Zustandekommen, das Gewordensein und der Grund dafür dann nur noch in kritischen Situationen hinterfragt werden. Dies bedeutet, daß man Grade der Institutionalisierung unterschieden kann, und Institutionalisierung jenes Verhalten bezeichnet, welches ex post als Institution bezeichnet wird (Berger/Luckmann 1967: 62ff.; Zucker 1991). Der Grad der Institutionalisierung kann neben der Dauerhaftigkeit auch von der Legitimität der institutionellen Regel abhängen. Eine Institution gilt als stärker institutionalisiert, sofern sie durch bedeutsame Werte oder starke Macht gestützt wird, oder wenn sie im Wissenshorizont der involvierten Akteure selbstverständlich verankert ist. Grundsätzlich gilt, daß eine private Institution, die nur für einen Akteur gilt, relativ anfällig gegenüber Veränderung und Auflösung ist (Berger/Luckmann 1967: 62ff.). Denn verstößt ein einzelner gegen die in der Institution gesetzten Regeln, hat er nur mit der Sanktionierung durch sein eigenes Gewissen zu rechnen. Das Auftauchen eines jeden weiteren Akteurs verändert die Situation enorm. Mit Berger, Luckmann (1996: 63) kann man sagen: „Die Objektivität der institutionalen Welt ‘verdichtet’ und ‘verhärtet’ sich“, und zwar nicht nur, indem neue Akteure hinzukommen, sondern auch aufgrund des Spiegeleffektes, welcher von den neu hinzugekommenen auf einen selbst reflektiert.
Aus der vorangegangenen Diskussion folgt, daß eine Definition des Institutionenbegriffs folgende Merkmale von Institutionen erfassen muß:
1. Institutionen sind soziale Regeln für Handlungen. Sie werden deshalb nach ihrer Funktion bestimmt, und zwar die Funktion der Handlungsgenerierung (Scott 2001: 48ff.; Scott/Meyer 1994). Dabei determinieren Institutionen Handlungen nicht, sondern geben ein Spektrum von typischen Handlungsmöglichkeiten vor (Barley/Tolbert 1997: 96; Oliver 1991).
2. Die Befolgung institutionell vorgegebener Regeln hängt vom Grad der Institutionalisierung ab (Zucker 1988: 35ff.). Dieser korreliert wiederum mit der Verbindlichkeit der institutionell vorgegebenen Handlungsregel, die z.B. groß ist, wenn die institutionelle Regel selbstverständlich gegeben ist, wenn sie durch positive Werte gestützt wird oder wenn mittels des Gebrauchs von Zwang ihre Durchsetzung erzielt wird (Jepperson 1991: 146; Scott 2001: 48ff.; Zucker 1988: 35ff.).
3. Institutionen setzen Wiederholungen voraus. Sie sind deshalb durch das Moment der Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennzeichnet (Berger/Luckmann 1976: 58ff.; Scott 2001: 48; Tolbert/Zucker 1996: 180ff.). Daraus ergibt sich die folgende Definition von Institutionen: Institutionen sind eine besondere Art sozialer Regel für typisierte soziale Handlungen. Eine Regel für Handlungen soll immer dann eine Institution genannt werden, wenn in sozialer, sachlicher und zeitlicher Dimension die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Eine soziale Regel ist dann eine Institution, wenn sie maßgeblich für ein empirisches Phänomen ist, wenn sie in sozialer Hinsicht für einen oder mehrere Akteure verbindlich ist und wenn sie zeitlich von langer Dauer ist. Institutionen sind also Regeln für Handlungen, die von Dauer, maßgeblich und verbindlich sind. Graphisch kann man diese Definition von Institutionen wie folgt darstellen:
Graphik 1: Darstellung der Definition von Institutionen:
Institutionen = -- ; Regeln = --
Regeln
Institutionen
sachlich maßgeblich -------------------------------------------- geringfügig
sozial verbindlich -------------------------------------------- nicht beliebig
zeitlich lange Dauer -------------------------------------------- nicht einmalig
Die Graphik soll deutlich machen, daß alle Anweisungen für Handlungen prinzipiell Regeln sind; nur ein Teil dieser Regeln wird jedoch Institutionen genannt. Eine Institution liegt nur dann vor, wenn eine Regel alle drei genannten Bedingungen erfüllt (maßgeblich, verbindlich und von langer Dauer). Idealtypisch befindet sich eine Institution also hinsichtlich aller drei Dimensionen auf dem linken äußeren Abschnitt in der Graphik. Ist auch nur – idealtypisch für eine der Dimensionen dieser Bereich nicht besetzt, so handelt es sich nicht um eine Institution, man würde dann den Begriff der Regel verwenden. In der empirischen Wirklichkeit stellen die drei Dimensionen ein Kontinuum dar, wodurch die Beurteilung schwierig wird, ab wann man es mit einer Institution zu tun hat, und wann mit einer Regel. Grundsätzlich gilt, daß Maßgeblichkeit ist immer dann gegeben, wenn man davon ausgehen kann, daß Handlungen nur aufgrund der Regel auftreten. Verbindlichkeit ist immer dann gegeben, wenn ein Regelbruch zum einen unwahrscheinlich ist und zum anderen, im Falle des Auftretens eines Regelbruches, nicht zur Korrektur der Regel führt, sondern zur Korrektur des Fehlers. Von „langer Dauer“ spricht man dann, wenn die Regel während des interessierenden Beobachtungszeitraums Gültigkeit besitzt.
Abschließend läßt sich sagen, daß der Neo-Institutionalismus durchaus davon ausgeht, dass stets konfligierende institutionelle Dynamiken aufeinander treffen können und daß es im Prinzip keinen institutionenfreien Raum gibt (der soziologisch analysierbar ist). Unter dieser Prämisse stellt sich dann jedoch die Frage, nach der Auswahl und der Gewichtung relevanter Institutionen. Denn der Neo-Institutionalismus konnte zwar gegenüber dem „Rational-Actor-Modell“ zeigen, daß Entscheidungen nicht nur als „rationale Wahlen“ auf subjektive Nutzenerwartungen der Akteure zurückzuführen sind, sondern immer auch auf die jeweilige Einbettung in institutionelle Kontexte. Er hat aber bis heute keinen Schlüssel für eine Auswahl und Gewichtung relevanter institutioneller Einflüsse formuliert (Whitley 1999). Woher weiß ein Wissenschaftler, welche Institution von besonderer Maßgeblichkeit, Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit ist? Und vor allem: Woher weiß man, welche Institution maßgeblicher, verbindlicher und von längerer Dauer ist? Zwar kristallisierte sich im Laufe der Jahre eine Reihe wichtiger Institutionen heraus, wie allgemeine Werte (Meyer/Rowan 1977), die Professionen (Mezias 1990), Organisationen (Zucker 1983), der Staat (Dobbin 1994) und die „world polity“ (Drori/Meyer/Hwang 2006), doch scheint die Auswahl relevanter Institutionen bis heute einer gewissen Beliebigkeit anheim zu fallen.
Dieser Beitrag ist von: Dr. Konstanze Senge, Institut für Soziologie, Universität Hamburg
veröffentlicht in überarbeiteter und ausführlicher Fassung in: Konstanze Senge, Kai-Uwe Hellmann (2006): Einführung in den Neo-Institutionalismus. Wiesbaden: VS Verlag, 35-47
Literatur: "folgt"