Jugendszenen

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Jugendszenen. Über neue Formen der Vergemeinschaftung


I.

Das individuelle Leben im Übergang zu einer 'anderen' Moderne muss, so die Ausgangsannahme, sozusagen als (lediglich subjektiv sinnhafter) 'Flickenteppich' aus Partizipationen an verschiedenen 'single purpose communities' gestaltet werden, in denen oft völlig heterogene Relevanzsysteme 'gelten', von denen jedes lediglich einen begrenzten Ausschnitt der individuellen Erfahrungen und Lebensbedürfnisse betrifft. Keines der bereitstehenden Weltdeutungsangebote vermag eine wirklich umfassende, personen- und situationenübergreifende Sinnstiftung zu leisten. In jeder der vielen und vielfältigen Sinnwelten herrschen eigene Regeln und Routinen, mit prinzipiell auf die jeweiligen Belange beschränkter Geltung. Der Einzelne muss sich - auf der expliziten oder impliziten Suche nach einer mentalen und emotionalen 'Heimat' - notgedrungen ohne verlässliche Anleitungen in einem Spektrum von konkurrierenden Optionen bewegen.

Das meint im Umkehrschluss jedoch nicht, dass Gesellschaften im Übergang zu einer 'anderen' Moderne etwa strukturlos wären: Zwar löst sich die prägende Kraft der bisher dominierenden Klassen- und Schichtstrukturen zunehmend auf. Zwar erodieren die Fundamente der klassischen Gesellungsformen (Gemeinschaften wie Familie, Nachbarschaft, Kirchengemeinde etc, Assoziationen wie Vereine, Verbände, Parteien etc.). Zugleich aber entstehen neue ideologische Bewegungen (wie Regionalismen, Fundamentalismen usw.). Im wirtschaftlichen und politischen Bereich bilden sich neue Organisations- oder Vergesellschaftungstypen (multi- bzw. trans-nationale Unternehmen, NGOs, Bürgerinitiativen usw.). Und im sozio-kulturellen Bereich entwickeln sich neue Assoziationsformen (Lebensstilgruppierungen, Cliquen usw.).

Das wesentlichste Kennzeichen speziell der neuen Kultur-Assoziationen besteht nun u.E. darin, dass sich ihre vergemeinschaftende Kraft nicht länger auf ähnliche soziale Lagen gründet, sondern auf ähnliche Lebensziele und ähnliche ästhetische Ausdrucks-formen. Prototypisch für diese Art von Gesellungsgebilden erscheinen uns sogenannte 'Szenen'. Deren Prototypik erweist sich zum einen dadurch, dass die Zahl originärer Szenen stetig wächst. Ihr prototypischer Charakter erweist sich zum anderen aber auch dadurch, dass die herkömmlichen Gemeinschaften und Assoziationen immer mehr Struktur- und vor allem Inszenierungsmuster dieses Gesellungstyps übernehmen. Man kann deshalb sowohl von einer schleichenden Verszenung klassischer Gesellungsformen sprechen als auch von einer Verszenung der Gesellschaft schlechthin.


II.

Szenen entstehen (nach Gerhard Schulze) als 'Netzwerke lokaler Publika', deren jeweiliges Merkmal die partielle Identität 1. von Personen, 2. von Orten und 3. von Inhalten ist. Sie konstituieren sich im je sozial approbierten Wissen von den je „richtigen“ Verhaltensweisen, Attribuierungen, Codes, Symbolen, Ritualen, Einstellungen, Wissensbeständen, Relevanzen, Kompetenzen usw. Eine entwickelte Szene lässt sich deshalb als ein Netzwerk von Personen verstehen, welche bestimmte materiale und/oder mentale Formen der kollektiven Selbststilisierung teilen und diese Gemeinsamkeiten kommunikativ und/oder interaktiv stabilisieren sowie weiterentwickeln. Voraussetzung dafür ist ein typischer Ort bzw. sind typische Orte und typische Zeiten, an bzw. zu denen die Szenemitglieder kommunizieren und interagieren. Ohne diese wechselseitige Bezugnahme ist die Szene weder von außen noch von innen sichtbar und somit schlicht nicht existent. Die je szenetypische Kommunikation und Interaktion ist in der Regel thematisch mehr oder weniger stark fokussiert (z. B. auf Musik, Sport, Kleidung, Computer usw.).

Szenetypische Vergemeinschaftungen finden nun da statt, wo vermutete kulturelle Gemeinsamkeiten vor Ort durch die spezifische Kommunikationsweise der jeweiligen Szene und durch spezifische Zentral-Thematiken tatsächlich bestätigt werden. D.h., das die Szene prägende „Wir-Gefühl“ rekurriert vor allem auf die Bezugnahme zu gemeinsam geteilten kulturellen Werten und normativen ästhetischen Standards.

In diesem Sinne stehen Szene-Gemeinschaften einerseits in der Tradition der klassischen Gesellungsgebilde der „bürgerlichen Kultur“, also der Zirkel und Salons, der Freundschaftsclubs, Logen,Gesellschaften, Bünde und Vereine, die nicht nur eine neue Form der Vergesellschaftung, nämlich die Assoziation begründeten, sondern als kulturelles Netzwerk auch mit dem Anspruch auftraten, durch die Setzung von allgemein gültigen Werten als Sinnvermittlungsagenturen zu wirken. Dieser Anspruch steht in Szenen zwar gemeinhin nicht mehr im Mittelpunkt des geselligen Lebens, weil die Sinndimension zumeist überdeckt wird durch die Dimension der (kollektiven) ästhetischen Selbststilisierung Aber auch in Szenen finden sich – wenn oftmals auch nur in diffuser Form – Weltanschauungsfragmente mit universalistischem Anspruch. Und wie verschwommen derlei weltanschauliche Botschaften auch sein mögen, sie geben den Mitgliedern doch – wenn auch nur noch partiell bzw. partikulär – Handlungs-, Orientierungs- und Interpretationsmuster vor, die diesen erlauben, sich selbst innerhalb eines größeren, eines prinzipiell globalen Ganzen zu verorten.

'Posttraditionale' Eigenschaften andererseits weisen szenetypische Vergemeinschaftungen in dem Maße auf, in dem individualisierte Akteure sich aufgrund kontingenter Entscheidungen für eine temporäre Mitgliedschaft freiwillig in soziale Agglomerationen und deren 'Geselligkeiten' einbinden, die wesentlich durch distinktives Wir-Bewusstsein stabilisiert sind. Szenen sind also nicht 'per se' Gemeinschaften, aber sie sind sozusagen 'gemeinschaftsträchtig'. D.h., sie bieten durch ihre spezifische Struktur signifikant gute Rahmenbedingungen für Vergemeinschaftungen, und ins-besondere eben für die Form der posttraditionalen Vergemeinschaftung. Denn, und damit schließe ich mich der Deutung von Zygmunt Baumann an, gemeinsames Handeln der Mitglieder posttraditionaler Gemeinschaften "folgt nicht geteilten Interessen, es erzeugt sie. Genauer gesagt: sich dem Handeln anzuschließen, ist alles, was es zu teilen gibt."

Diese Form der Vergemeinschaftung besteht folglich wesentlich aus der Konstruktion einer gemeinsamen 'Außenseite'. D.h., posttraditionale Vergemeinschaftung verweist - anders als traditionale Gemeinschaften - typischerweise nicht auf sozusagen naturwüchsige Solidarität (z.B. basierend auf vorgängig 'geteilten' Lebenslagen), sondern auf eine Art erkannter 'Komplizenschaft' gegenüber 'Dritten'.

Die 'Dritten', das ist nicht selten 'die Gesellschaft' schlechthin, in der das Individuum lebt und die es erlebt als 'Dickicht' relativ undurchschaubarer, ja teilweise unerklärlicher sozialer Umstände und Gegebenheiten. Die moderne Gesellschaft scheint dem Individuum ja vielerlei Verhaltensweisen - mitunter fast unumgänglich - aufzuerlegen, scheint es insbesondere in bestimmte, großteils verselbstverständlichte Verkehrregeln im Umgang mit anderen hineinzuzwingen. Dem gegenüber steht die sozusagen programmatische 'Garantie', (dafür zu sorgen) dass die je sozial approbierten formalen Verkehrsregeln auch durch die anderen Gesellschaftsmitglieder eingehalten werden.

Idealerweise sollten in modernen Gesellschaften die Individuen also "wechselseitig den rechtlich festgelegten Freiheitsspielraum des jeweils anderen respektieren" (Honneth). Dadurch wird das Individuum in der modernen Gesellschaft gleichsam 'monadisiert': Seine Beziehungen zu anderen ebenso wie die Beziehungen von anderen zu ihm sind - zumindest 'in letzter Instanz' - keine persönlichen, keine individuell bzw. 'privat' auszuhandelnden, sondern werden generell über ein abstraktes, normatives Ordnungsgefüge sanktioniert.

Der moderne Mensch ist somit prinzipiell freigesetzt aus herkömmlichen Personen- und Milieubindungen, aber eben auch aus persönlichen und milieuhaften Fürsorglichkeiten. Er ist sozusagen 'direkt' an die Gesamtgesellschaft, insbesondere an deren ökonomische, politische, juristische Institutionen angekoppelt.

Nun produziert die Komplexität dieser modernen Gesellschaftlichkeit jedoch selber wiederum - vielfältige - Defizite des programmatisch postulierten Ordnungsanspruchs (als nichtintendierte Folge des Projekts der Aufklärung). Infolgedessen macht das Individuum, nachgerade unausweichlich, Erfahrungen nicht nur von Ungleichheit, sondern auch von Ungerechtigkeit, denn immer mehr soziale Ungleichheiten bzw. deren Konsequenzen werden in modernen Gesellschaften als 'ungerecht' empfunden, da moderne Gesellschaftsordnungen eben wesentlich über die Ideale von Freiheit und Gleichheit legitimiert sind.

Potentiell alles, was diese Ideale erkennbar tangiert, erscheint dem damit konfrontierten Individuum konsequenterweise denn auch als 'ungerecht'. Somit bewirkt gerade das in modernen Gesellschaften erfolgreich installierte Ideal der Gerechtigkeit tendenziell die Problematisierung jeglicher Form von sozialer Ungleichheit. Die Idee der Gerechtigkeit macht aus Ungleichheiten somit jederzeit entzündbare Konfliktstoffe und generalisiert die soziale Auseinandersetzung um Ressourcen und Lebenschancen. Das wiederum irritiert die kulturell geregelten Gewohnheiten des Umgangs miteinander und bewirkt, dass tendenziell immer mehr Individuen die dergestalt tradierten gesellschaftlichen 'Verkehrsformen' zwar meistens nicht prinzipiell in Frage stellen, aber sozusagen ständig 'Ausnahmesituationen' im Hinblick auf ihre je eigenen Belange reklamieren.

Und daraus resultiert nun die bereits angedeutete, neue Art von 'Gesinnungsgenossenschaft': Der Einzelne vergemeinschaftet sich nicht deshalb, weil er eine (vorgängige) Gemeinschaftsidee als solche akzeptiert, sondern weil ihm der - wie auch immer geartete - zeitweilige Zusammenschluss mit anderen dem Verfolg seiner eigenen Interessen dienlich erscheint. Nicht vor und nicht nach, sondern innerhalb der Vollzugsroutinen moderner Gesellschaftlichkeit also entstehen, 'kontingent', die Bedingungen für das, was wir als 'posttraditionale Vergemeinschaftung' bezeichnen können - eben nicht als konstellative soziale Zwangsläufigkeit, sondern eher aufgrund der Vermutung, dass bestimmte, begrenzte Gemeinsamkeiten der Realisierung je eigener Vorstellungen förderlich sein dürften.

Gleichwohl: In dem Maße, in dem aus solcherlei Egozentrismen eine - wie auch immer geartete - gemeinsame Praxis resultiert, wird die monadische Struktur der individuellen Vergesellschaftung zugunsten von Vergemeinschaftung durchbrochen. Das heißt zumindest: Es entsteht (jenes zuvor bereits angedeutete) Wir-Bewusstsein.

Phänomenologisch gesehen bleibt Wir-Bewusstsein allerdings zwangsläufig eine je individuelle Fiktion: nicht nur ist prinzipiell ungewiss, wie, in welchem Umfang und mit welchen Konnotationen ein Wir-Bewusstsein von anderen tatsächlich 'geteilt' wird, ungewiss ist auch, ob und inwieweit aus einer stattgehabten 'gemeinsamen' Aktion irgendeine Form einer gemeinsamen Praxis in der Zukunft resultiert, ob und inwieweit also aus einem konstitutiven Akt der Vergemeinschaftung heraus sich eine Gemeinschaft stabilisiert. Um im Hinblick auf Gemeinschaft eine wie auch immer geartete Verlässlichkeit des oder der je anderen zu sichern, müssen deshalb typischerweise die als gemeinsam veranschlagten Interessen auf Dauer gestellt, transformiert oder mythisiert werden. Daraus ideologisch 'abgeleitet' werden dann wiederum wechselseitig verbindliche Verhaltenserwartungen an die Mitglieder einer Gemeinschaft. Sozial konstituiert sich Gemeinschaft dergestalt im Bekenntnis zur Gemeinschaft.

Das Bekenntnis zur Gemeinschaft seinerseits impliziert zumindest grundsätzlich die Akzeptanz von - wiederum wie auch immer gearteten - Sanktionen durch die Gemeinschaft gegenüber im Sinne der Gemeinschaft 'abtrünnigen' Mitgliedern. Dadurch wird die Abgrenzung gegenüber 'Dritten' ergänzt oder auch ersetzt durch die Idee der Eingrenzung der Mitglieder 'nach innen'. Die Gemeinschaft ist somit als Gemeinschaft auch dann garantiert, wenn der Anlass zur Vergemeinschaftung bzw. der Grund für die Gemeinschaft entfällt - im Prinzip jedenfalls. Denn während in der traditionalen Gemeinschaft nunmehr typischerweise vielfältige kohäsionssichernde Zwänge und Zwangsstrukturen entstehen und sich organisatorisch verfestigen, gilt dieses Prinzip m.E. eben nicht für die neue, die posttraditionale Form von Gemeinschaft:


III.

Das wesentlichste strukturelle Unterscheidungsmerkmal posttraditionaler gegenüber überkommenen bzw. 'eingelebten' Gemeinschaften ist wahrscheinlich das der Regelung des Eintritts und des Austritts: In die Traditionsgemeinschaft musste man typischerweise entweder hineingeboren oder sozusagen 'fraglos' hineinsozialisiert sein. Auch der Austritt oblag in aller Regel nicht der Entscheidung des einzelnen Mitglieds. Vielmehr ist man entweder weg-gestorben, oder man wurde aus der Gemeinschaft ausgestoßen. In die posttraditionale Gemeinschaft hingegen tritt man symptomatischer weise freiwillig, absichtlich und ohne viel Aufhebens ein - und ebenso 'einfach', problem- und folgenlos tritt man auch wieder aus ihr aus (Hierfür wieder besonders exemplarisch: die Szene-Gemeinschaft). Zwischen der einen und der anderen damit 'idealtypisch' markierten Extremform finden sich in Geschichte und Gegenwart selbstverständlich vielfältige Mischformen: manchen Gemeinschaften kann man relativ leicht beitreten, dann aber kaum mehr entkommen, anderen ist zwar schwer beizukommen, dafür kann man sich unschwer wieder von ihnen lösen.

Typisch posttraditional ist demnach, wie bereits festgestellt, die jederzeit kündbare Mitgliedschaft in einer Teilzeit-Gesellungsform auf der Basis eines freien Entschlusses. D.h.: Posttraditionale Gemeinschaften basieren zunächst einmal auf dem Insgesamt voluntativer Akte freiwilliger Selbstbindung der - auf welche Art dann auch immer - vergemeinschafteten Mitglieder. Infolgedessen ist das Gewalt- und Normierungspotential posttraditionaler Gemeinschaften ziemlich exakt begrenzt auf das, was ihnen vom je einzelnen Mitglied (situativ) zugebilligt wird. Posttraditionale Gemeinschaften können mithin die Frage der Mitgliedschaft nicht wirksam sanktionieren. Sie können den Einzelnen zur Mitgliedschaft nicht verpflichten, sondern ihn in aller Regel lediglich zur Mitgliedschaft 'verführen'.

Diese 'Verführung' geschieht, unseren bisherigen Beobachtungen zufolge, wesentlich durch die Option zur Teilhabe bzw. in der Teilhabe an von den dadurch Angesprochenen als 'erlebenswert' angesehenen sozialen Ereignissen. Derartige Ereignisse treten nun üblicherweise nicht zufällig oder naturwüchsig ein, sondern sind in der Regel konstruierte (oft wohlkalkulierte) kollektive 'Ausbrüche' aus der Banalität des Alltäglichen. Derartige 'erlebenswerte Ereignisse' werden gegenwärtig vorzugsweise unter dem Etikett 'Events' diskutiert.

Kollektiv-Inszenierungen qua Events sind deshalb so bedeutsam, weil eben die Identifikation mit dem imaginären Kollektiv bzw. die Integration der einschlägig orientierten Individuen wesentlich durch Außenwahrnehmung, durch Aufmerksamkeit weiterer und anderer Öffentlichkeiten befördert wird. D.h. dass damit die Existenz der Gemeinschaft durchaus nicht nur 'nach außen' vorgeführt, sondern, auch intern, tatsächlich - im Sinne von Berger/Luckmann - als Realität konstruiert wird. Oder anders ausgedrückt: Das 'Wir' konstituiert sich gleichsam im Blick der anderen - der entsprechend 'gelenkt' bzw. 'gefesselt' werden muss. Dieser Aspekt von Vergemeinschaftung ist als solcher aber natürlich keineswegs neu: Die Entstehung von Wir-Bewusstsein in Relation, besser: in Distinktion zu Dritten, also die Korrelation von Integration und Distinktion, von Inklusion und Exklusion, das Verhältnis von in-group und out-group sind vielmehr bekanntlich zentrale Themen einer traditionsreichen soziologischen Beschäftigung mit Gruppen- und Gemeinschaftsbildung.

Theoretisch wesentlich bedeutsamer ist in diesem Zusammenhang eben die aus dieser Dialektik von Integration und Distinktion unter Individualisierungsbedingungen resultierende Ambivalenz dieser Vergemeinschaftungsform: Während in traditionalen Gemeinschaften sowohl Integrations- als auch Distinktionsbestrebungen auf die Etablierung und Stabilisierung eines klar definierten und geregelten Innen-Außen-Verhältnisses abzielen, werden in posttraditionalen Gemeinschaften symptomatischer weise die Grenzen nach Innen ebenso wie nach Außen fließend, variabel und instabil.

Die je 'eigene' Gemeinschaft wird, abhängig vom individuellen Standort und Bezugspunkt, sowohl sehr pointiert definiert - und umfasst dann oft nur den engsten Freundeskreis bzw. irgendeinen (in der Regel mystifizierten) 'inner circle' mit klar benennbaren Mit-Verschworenen - als auch existiert zugleich (bzw. eben in einer dialektischen Gegenbewegung) oft die Idee einer tatsächlich globalen, im konventionellen Sinne dislozierten Gemeinschaft, der zufolge es (anscheinend) 'völlig irrelevant' ist, aus und in welchem Milieu, aus und in welcher Stadt, aus und in welchem Land die Mitglieder sich 'finden'. (Wir sprechen hier, in Anlehnung an Karin Knorr-Cetina, deshalb von einer 'global microculture'.)

Das aber bedeutet für das Individuum eben, dass seine Vergemeinschaftungen im Übergang zu einer 'anderen' Moderne tatsächlich zu einer Frage seiner situationsopportunen Selbst- und Fremddefinitionen werden - sozusagen mit allen daraus resultierenden Konsequenzen: relative Unabhängigkeit gegenüber je sozial appro-bierten sittlich-moralischen Imperativen und relative Unsicherheit im Hinblick auf normativ-verlässliche - und damit existentiell entlastende - Gewissheiten und Routinen. (Was im Übrigen ganz offenkundig keineswegs ausschließt, dass vielerlei zeitgenössische Angebote zur (ideologischen) Vergemeinschaftung legitimatorisch durchaus 'erfolgreich' auf biologistische, naturalistische, rassistische, nationalistische, internationalistische, theistische und andere FundamentalMythen rekurrieren würden.)


Ronald Hitzler, Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie, ISO Fakultät 12, TU Dortmund

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