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Die Katharsis-Theorie geht auf Aristoteles zurück. Er übertrug einen ursprünglich medizinischen Begriff (Katharsis = Reinigung) in sein Werk über die Poetik (siehe Fn. 1):
Die Katharsis-Lehre beinhaltet nach Aristoteles vier wesentliche Elemente:
Von der Bühne der Tragödie im Sinne von Aristoteles, „auf der der Protagonist durch ein Fehlverhalten in ein (selbst verschuldetes) Unglück gerät, (welches) zunächst beim Helden selbst Leiden provoziert“, nahm Aristoteles eine heilsame Wirkung beim Publikum an:
Lessing hat den von Aristoteles angenommenen Effekt präzisiert und den Begriff „Phobos“ mit Furcht gedeutet und mit „Eleos“ verknüpft. Er nahm an, dass der Zuschauer, „der sich durch die geringe Distanz zum Bühnenhelden mit diesem emotional identifizieren kann, fürchten müsse, ein ähnliches Unglück wie der Held zu erleiden. Ohne die Furcht würde die Wirkkraft des Mitleids nur kurzfristig bis zum Ende des Schauspiels andauern, in Verbindung mit der Furcht verlängere sie sich jedoch ins Alltagsleben hinein. So würden sich die Leidenschaften nach Auffassung von Lessing in tugendhafte Fertigkeiten wandeln.“ (siehe Fn. 2)
Die Katharsis-Theorie der Neuzeit geht davon aus, dass „das Ausüben aggressiver Handlungen, wozu auch der Konsum medialer Gewalt zu zählen sei, eine `reinigende Wirkung` zur Folge habe, d.h. dass es nach vorangegangener Frustration durch den Konsum medialer Gewalt zu einem Aggressionsabbau beim Konsumenten kommt. Gewalthaltigen Medien wird damit eine Art Ventilfunktion zugesprochen.“ (siehe Fn. 3) Demnach hätte die Ausführung - und auch schon die Darstellung - eines jeden aggressiven Aktes eine Verminderung des Anreizes zu weiterer Aggression zu Folge. Es gibt drei Varianten der Katharsistheorie. Aber: Eine durch Ansehen violenter Medieninhalte bewirkte Verminderung der Aggression erfolgt nicht. Nichtsdestotrotz wird sie immer noch vereinzelt genutzt, um die Interessen der Medien zu verteidigen. Violente Sendungen hätten dann, geht man nach der Katharsistheorie, eine sozial bedeutsame Funktion:
Variante 1: Jede Form von Fantasieaggression hat kathartische Effekte.
Variante 2: Gewaltdarstellungen haben nur dann einen kathartischen Effekt, wenn der Rezipient gerade selber aggressiv und gereizt ist.
Variante 3: Violente Darstellungen reduzieren nur dann die Bereitschaft des Rezipienten zur Aggression, wenn Schmerzen und Verletzungen des Opfers in aller Ausführlichkeit gezeigt werden. (siehe Fn. 4)
Ihren Niederschlag fand die Theorie in verschiedenen Akzentuierungen, z. B. in der Psychotherapie Freuds: Freud oder insbesondere bei der theoretischen Weiterentwicklung von Seymour Feshbach (1961), der sich später von dieser Theorie ab- und der Inhibitionsthese zuwandte. Feshbach definierte den Katharsisbegriff als „Abreagieren von Aggressionen in der Fantasie“. Er entwickelte zusammen mit Singer auch eine Variante der K., die „These der kognitiven Unterstützung“ (siehe Fn. 5)
Die theoretischen Annahmen gelten heute als zu pauschal und empirisch weitgehend widerlegt. Kunczik und Zipfel fassen den Forschungsstand zur Katharsisthese folgendermaßen zusammen (Kunczik / Zipfel, 2004: 83) --> siehe Fn. 6
Der aktuelle Fokus der Diskussion um die Katharsisthese liegt stärker auf einer Beschäftigung mit der offensichtlich bislang nicht korrekt verwendeten Begrifflichkeit und daraus abzuleitenden Konsequenzen für die Forschung sowie auf den offensichtlich kontraproduktiven Folgen in der Öffentlichkeit z.T. noch immer propagierten Vorstellung, durch stellvertretende Gewaltabführung könnten negative Wirkungen vermieden werden.“
Im Bezug auf die Fernsehgewaltforschung als widerlegt betrachtet, ist die Katharsisthese, so Kunczik und Zipfel, von der Forschung zu gewalthaltigen Computerspielen wieder aufgegriffen worden. Begründet werde dies damit, dass das Spielen ein wirksameres „interaktives Abreagieren“ ermögliche. Ein zentrales Problem bei der Interpretation der Ergebnisse dieser Studien besteht nach Kunczik und Zipfel wiederum darin, dass es sich um Selbstangaben der Probanden handelt. Die Ergebnisse seinen auf Grund dessen nur begrenzt aussagekräftig(siehe Fn. 7). „Zwar (gäbe) es Hinweise darauf, dass Computerspiele bewusst zum Aggressionsabbau gespielt (würden), dass der gewünschte Effekt tatsächlich (einträte), (könne) allerdings keineswegs als bewiesen angesehen werden, zumal Misserfolge im Spiel eine aggressive Stimmungslage möglicherweise noch verstärken (würden)“ (Kunczik / Zipfel 2004: 261). Auch im Bezug auf die Werbung wird in einem neueren Gutachten aus der Schweiz (siehe Fn. 8) die Katharsis-These als empirisch widerlegt abgelehnt.
Auch Prof. Bushman, der noch 1999 und 2002 in einigen, auch von Kunczik und Zipfel zitierten, Studien versuchte, positive Aspekte der Katharsis-Theorie für Rezipienten zu definieren und zu untersuchen, hat in einem Vortrag 2006 an der Universität Lübeck seine neuen Forschungsbefunde zusammengefasst. Mithilfe von so genannten Meta-Analysen, haben er und seine Mitarbeiter die „Theorie der reinigenden Wirkung“ eingehend überprüft, indem sie die Ergebnisse von 165 Studien mit insgesamt 11.362 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verglichen. Ihre Befunde sind eindeutig: es konnten keinerlei Belege für die Gültigkeit der Katharsis-Theorie gefunden werden. Tatsächlich zeigte sich sogar ein deutlicher, die Aggression verstärkender Effekt des "Dampfablassens", der das Feuer des Zorns erst recht entfachte (siehe Fn. 9).
Diesen Erkenntnissen hat sich inzwischen auch die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) in ihrem Internetauftritt angeschlossen, obwohl die These inhaltlich grds. Einstufungen dieses produzentennahen Institutes wissenschaftlich positiv stützen könnte (siehe Fn. 10)Die von der Bundesregierung eingerichtete Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM), die Medien auch auf den Verbotsindex setzen kann (allerdings nur dann, wenn von der FSK keine Einstufung auf eine Altersklasseneignung vorgenommen wurde) stellt für ihren Geschäftsbereich die gleiche Auffassung dar (siehe Fn. 11).
Es findet sich zwischenzeitlich in der Literatur und Forschung kaum noch ein ernst zu nehmender Hinweis auf die Gültigkeit der reinigenden Wirkung der These, die Aristoteles und später verfeinert Lessing in die Literaturwissenschaft einführten. Man kann sie also nach beinahe 2400 Jahren hilfreicher Annahme getrost zu den Akten legen.
1) Aristoteles - Poetik, S. 19, s. a. Link zur Uni Kiel, Literaturwissenschaft, mit weiteren Nachweisen (Stand 23.11.2008): http://www.literaturwissenschaft-online.uni-kiel.de/veranstaltungen/vorlesungen/lessing/VIII._Hamburgische_Dramaturgie.pdf
2) Lessing - Hamburgische Dramaturgie, Fünf und siebzigstes Stück, den 19. Januar 1768, S. 578f, 587f und 595f (siehe weitere Hinweise unter Link zu Fn. 1)
3) Mijic, Ana - Kinder, Medien und Gewalt – Zum Stand der Forschung, Institut für Friedens-pädagogik Tübingen e. V., S. 62f, s. a. Link zum Institut mit weiteren Nachweisen (Stand 23.11.2008) http://www.friedenspaedagogik.de/content/download/5243/29145/file/Gutachten,%20Kinder_Medien_Gewalt.pdf
4) http://www.uni-bielefeld.de/paedagogik/Seminare/moeller02/04tvgewalt/Katharsis.html (23.11.2008, mit weiteren Nachweisen auf Michael Kunczik dort)
5) http://www.uni-bielefeld.de/paedagogik/Seminare/moeller02/04tvgewalt/kogniu.html (23.11.2008, mit weiteren Nachweisen auf Michael Kunczik dort)
6) Kunczik, Michael, Zipfel, Astrid (2004) – Medien und Gewalt, Befunde der Forschung seit 1998, Projektbericht für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
7) siehe Fn 3, S. 63f, mit weiteren Nachweisen dort
8) Ryter, Elisabeth (2008) – Gewalt in Werbung und Medien - Eine Recherche zum Stand der Diskussion, Eidgenössisches Department des Inneren (EDI), S. 17 ( 23.11.2008 mit weiteren Nachweisen dort) http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00196/index.html?lang=fr&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1ae2IZn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdH94fGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
9) http://www.uni-luebeck.de/aktuelles/pressemitteilungen/2006/0531bush.php (23.11.2008, Pressemitteilung der Uni Lübeck)
10) http://www.spio.de/index.asp?SeitID=248#G (23.11.2008, zum Stichwort Gewalt)
11) Zuletzt eingesehen am 23.11.2008, Stichwort Gewalt: http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz-Medienerziehung/film-fernsehen,did=106674.html
Holger Plank (eingestellt am 24.11.2008)