Medien und Kriminalität
Der Zusammenhang zwischen Medien und Kriminalität wird aktuell und facettenreich insbesondere in der Mediensoziologie und der Kriminalsoziologie diskutiert.
Der Fokus liegt hier schwerpunktmäßig auf den Massenmedien, vor allem dem Fernsehen, den Printmedien und dem Internet. Bei den genannten Medien handelt es sich zunächst um solche, die in besonderem Maße einen Informationsauftrag durch journalistische Berichterstattung wahrnehmen (vgl. Art.5 GG) und dadurch an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken. Zudem sind sie nahezu jedermann zugänglich und nehmen bei vielen Menschen in der Tagesgestaltung einen bedeutenden Stellenwert ein. Eine Sonderstellung kommt hier den Computerspielen zu. Diesen wird, wie im Folgenden erläutert, ein besonders hohes Identifikationspotential gerade für junge Menschen zugeschrieben.
Zwischen Medien und Kriminalität sind vor allem vier Betrachtungsfelder relevant. Zunächst dienen Medien als Tatmittel für kriminelle Handlungen, hier häufig das Internet. Weiterhin ist die Berichterstattung der Massenmedien über Kriminalität in der (nicht virtuellen) Realität bedeutsam. In diesem Zusammenhang ist es notwendig die Wirkung von Medien auf Kriminalität zu betrachten. Hier sind nicht nur die Berichterstattung über reale Ereignisse, sondern auch fiktive Medienereignisse wie z.B. Spielfilme oder Computerspiele relevant. Letztlich stellt sich die Frage nach der Medienkontrolle als Kriminalprävention und der damit einhergehenden (Streit-) Frage nach einer notwendigen oder eben nicht erforderlichen Zensur.
Als Tatmittel für kriminelle Handlungen ist in jüngster Zeit vor allem das Internet in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Dieses dient in vielfältiger Weise als Tatmittel, sei es im Rahmen von Betrugsdelikten (z.B. über Ebay), sei es zur Verbreitung von (kinder-) pornographischen, verfassungswidrigen oder gewaltverherrlichenden Inhalten. Auch bietet das Internet Tatgelegenheiten als Kontaktplattform für den (sexuellen) Missbrauch von Kindern, vor allem in Chatforen, in denen überwiegend Jugendliche verkehren.
Die Berichterstattung über Kriminalität erfolgt neben Beiträgen in Print- und Hörfunkmedien sowie dem Internet vor allem über das Fernsehen. Hier kommt den öffentlich-rechtlichen Sendern ein aus Art. 5 GG abgeleiteter Informationsauftrag zu, welcher die Information der Öffentlichkeit über diejenigen Ereignisse, welche für die öffentliche Meinungsbildung relevant sind, beinhaltet. Kriminalität als solche, insbesondere jedoch besonders aufsehenerregende Ereignisse – welche häufig der Gewaltkriminalität zuzurechnen sind – sind jedoch in allen Medien ein beliebter Inhalt. Dies liegt darin begründet, dass sich mit einer sensationsorientierten Berichterstattung gegenüber einer ausgewogenen Informationsvermittlung häufig die Einschaltquoten bzw. Verkaufszahlen deutlich steigern lassen. Zudem ist ein öffentliches Interesse an der ausführlichen Berichterstattung über spektakuläre kriminelle Ereignisse nicht abzusprechen, so dass hier häufig ein Schwerpunkt journalistischer Berichterstattung zu finden ist. In diesem Zusammenhang werden einige Problemfelder sichtbar. Zunächst einmal wird die Kriminalitätsentwicklung in den Medien nicht selten verzerrt dargestellt. Berichtet wird in der Regel über wenige Ereignisse – Gewalt- oder Sexualdelikte –, seltener jedoch über die im Gesamtanteil der Kriminalität deutlich stärker vertretenen Eigentums- und Sachschadensdelikte. Dies führt häufig zu einer Überhöhung des Deliktanteils schwerer Straftaten in der öffentlichen Meinung und damit zu einer Steigerung des allgemeinen Unsicherheitsgefühl. Auch kann eine ausführliche Berichterstattung den Täter positiv verstärken, indem sie ihm die öffentliche Aufmerksamkeit zusichert und ihm damit einen Heldenstatus verleiht. In diesem Zusammenhang ist auch die – meist allerdings unfreiwillige – Verbreitung von Bekennerschreiben und Forderungen im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen zu nennen. Im Rahmen von Gerichtsverfahren kann zudem in der Presse eine Vorverurteilung vorgenommen werden, indem durch emotionale Berichterstattung Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen wird. Weiterhin können auch Nachahmungseffekte (z.B. der sogenannte Werther-Effekt) eine Rolle spielen.
Die Wirkung von Medien auf Kriminalität ist ein zentrales Thema, insbesondere in der Diskussion um Medien und Jugendgewalt. Hier wird diskutiert, welche (nachweisbare) Wirkung Massenmedien auf das Aggressionspotential von Jugendlichen und Kindern haben. Grundsätzlich ist eine Kausalwirkung zwischen einer Gewaltdarstellung in den Medien und einer realen Gewalthandlung nicht nachweisbar. Andererseits ist von einer vorhandenen Wirkung medialer Darstellungen auszugehen. In diesem Zusammenhang wurde eine Vielzahl von Thesen aufgestellt, welche teilweise gegenläufigen Auffassungen folgen und in der neueren Forschung so nicht mehr vertreten werden. Diese werden nachfolgend in Kürze dargestellt:
1.) Die Katharsis-These: (Katharsis: aus dem Griechischen = Läuterung) diese basiert auf der Triebtheorie und geht von einem angeborenen Aggressionspotential aus. Das Erleben von Gewaltdarstellungen biete hier eine Ventilfunktion und vermeide das Ausleben der eigenen Aggressionen. Die Katharsis-These ist empirisch nicht belegt.
2.) Die Stimulierungs-These: diese beruht auf der sozial-kognitiven Lerntheorie (Bandura). Hier wird angenommen, die Gewaltdarstellung versetze den Konsumenten in eine aggressive Grundstimmung und rege ihn dadurch zu eigenen Gewalthandlungen an.
3.) Die Imitationsthese: auch hier findet sich der Ursprung in der Lerntheorie. Der Konsument übernimmt das beobachtete Gewalthandeln, er imitiert es. Hier sei der sogenannte Werther-Effekt (s. Goethe) genannt, welcher den imitierten Suizid bezeichnet.
4.) Die Habitualisierungsthese: diese vertritt die Auffassung, häufiger Konsum von Gewaltdarstellungen führe zu einem Gewöhnungs- und Abstumpfungseffekt und damit zu einer Verringerung von Empathie.
5.) Die Inhibitions-These: hier wird ebenfalls eine aggressionsmindernde Wirkung von Gewaltdarstellungen angenommen. Der Konsum von Gewaltdarstellungen verursache Aggressions-Angst und halte den Konsumenten damit von eigenen Gewalthandlungen ab.
6.) Die Anomie-Theorie (Merton): durch die Medien werden gesellschaftliche Ziele vermittelt, deren Erreichen mit legalen Mitteln nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Dies führe bei dem Versuch, das (unrealistische) Ziel tatsächlich zu erreichen, zu abweichendem Verhalten.
7.) Die Null-Hypothese: diese geht davon aus, dass der Konsument zwischen Fiktion und Realität unterscheiden kann und daher weder eine aggressions-fördernde, noch –hemmende Wirkung zu erwarten ist.
In der neueren Forschung konnte allerdings keine dieser Thesen empirisch belegt werden. Es wird vielmehr von einem Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Faktoren ausgegangen, abhängig von sozialem Umfeld, psychischer Verfassung und Lebenssituation des Konsumenten sowie Art und Intensität der gezeigten Gewalthandlung. Alle diese Faktoren können die Wirkung von Medien auf den Einzelnen beeinflussen.
Insofern stellt sich die Frage, inwieweit eine Kontrolle der Medien zum Zwecke der Kriminalprävention notwendig und sinnvoll ist. Zensur als solche findet laut Art.5 GG in der BRD nicht statt. Dennoch ist dies nicht schrankenlos zu verstehen. Die Freiheit der Berichterstattung findet dort ihre Grenzen, wo sie Straftatbestände verwirklicht oder die Rechte anderer beeinträchtigt. Hierzu zählt auch der Schutz der Jugend und der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung. Im Jugendschutz zählen insbesondere die „Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien“ (BPjM) sowie die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) eine entscheidende Rolle. Hier zeigt sich ein Dilemma zwischen Freiheit und Fortentwicklung der Gesellschaft und notwendigen Schutzmaßnahmen. Vieles, das heutzutage selbstverständlich ist (z.B. Comics), wurde einstmals als „jugendgefährdend“ bezeichnet und entsprechend indiziert oder gesellschaftlich geächtet. Zudem kann ein Verbot den Konsum eines Mediums häufig nicht verhindern, sondern führt zu ungewollter Werbung bzw. erhöht den Reiz des Konsums. Insofern ist Zensur in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft mit Vorsicht anzuwenden und als „ultima ratio“ zu betrachten.
Literaturnachweise:
Aebersold, Peter: Medien und Kriminalität unter http://ius.unibas.ch/typo3conf/ext/x4eunical/scripts/handleFile.php?file=1385
Früh, Werner/ Wünsch, Carsten: Wirkung in: Hüther, Jürgen/ Schorb, Bernd (Hrsg.) Grundbegriffe Medienpädagogik 4. Auflage, München 2005, S. 420 - 428
Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 19.Auflage, Heidelberg 2009, S. 284 - 308
Seim, Roland: „Censura morum“ – Über die Grenzen der Freiheit in: Seim, Roland (Hrsg.) „Mein Milieu meistert mich nicht“ – Festschrift Horst Herrmann, Münster 2005, S.244 – 252
Stiehls-Glenn, Michael: Medienforschung/ Medienwissenschaft in KrimLexOnline unter http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=M&KL_ID=120
Heike Beyer