Prämissen

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Wenn man die Logik definiert als System von Prämissen und Ableitungsregeln, innerhalb dessen Schlussfolgerungen als "wahr" oder "falsch" abgeleitet werden, stellt sich sofort die Frage, wie man nun die Prämissen ihrerseits begründet. Ebenso bleibt offen, wie sich die logischen Regeln selbst begründen lassen.

Eine induktive Begründung würde nicht zu der gewünschten Allgemeingültigkeit der Logik führen. Eine Deduktion, d.h. eine Ableitung der Logik, würde eine höhere (Meta)Logik voraussetzen, die selbst wiederum in einer noch höheren Logik begründet sein müsste, und so weiter fort, bis ins Unendliche (infiniter Regreß).

Schließlich könnte man sich auf die unmittelbare Plausibilität einer logischen Regel berufen, die als evident oder unmittelbare Intuition gilt. Hierbei bleibt allerdings fraglich, was die Richtigkeit unserer Intuitionen garantiert. Wie können wir ausschließen, dass nicht etwas, was uns zutiefst plausibel erscheint, sich doch bei näherem Hinsehen als falsch herausstellen könnte? Ist das Berufen auf Evidenzen daher nichts anderes als ein Begründungsabbruch?

Letztlich bliebe noch, die Logik mit der Logik selbst zu begründen ("Zirkel"). Eine solche "Selbstbegründung" der Logik ist aber in der Logik nicht erlaubt, da ja jede gültige Begründung abgeleitet werden muss aus Sätzen, die nicht mit dem Ergebnis identisch sein dürfen.

Diese Situation der Unmöglichkeit der Begründung von Prämissen oder gar der Logik selbst wird heute nach Hans Albert als "Münchhausentrilemma" bezeichnet. Bei der Begründung von Prämissen bleibt nach Albert nur die Auswahl zwischen den drei oben geschilderten Möglichkeiten, die alle nicht befriedigen können: Der infinite Regress, der dogmatische Abbruch der Begründung und eine fehlerhafte zirkuläre Begründung.

Manche ziehen hieraus die Konsequenz, dass unser gesamtes Denken keine letzte Sicherheit haben kann, für ihn ist eine letzte, notwendig gültige Begründung irgendeiner Aussage unmöglich. Ähnlich wie Popper behauptet daher auch Albert, dass all unser Wissen auf fehlbaren Hypothesen beruht.

Diese Position ist nicht unwidersprochen geblieben. So machen die Gegner des Fallibilismus darauf aufmerksam, dass der Satz "Es kann keine notwendigen Wahrheit geben" selbst nicht notwendig wahr sein kann ('Selbstaufhebungsargument') und dass das Münchhausentrilemma ebenfalls nur unter der speziellen Annahme der Deduktion als einziger gültiger Ableitung entsteht. Dann würde sich jedoch das Trilemma auf die Trivialität reduzieren, dass "unter der Voraussetzung, dass all unser Wissen von Voraussetzungen abhängt (Deduktion), unser Wissen von Voraussetzungen abhängt" (vgl. Hösle, Die Krise der Gegenwart und die Verantwortung der Philosophie, München, 31997).

Aufgrund dieser Selbstaufhebung des Relativismus vertreten Apel (auch Hösle) eine Position der Letztbegründung. Historisch geht das Münchhausentrilema auf die antike Skepsis zurück, das Selbstaufhebungsargument (im Zusammenhang der Begründung des Widerspruchsatzes) findet sich ausführlich bei Aristoteles.

Literatur

- Aristoteles, Logik, Hamburg, 1989 - Aristoteles, Metaphysik, Hamburg, 1989 - Hösle, V., Die Krise der Gegenwart und die Verantwortung der Philosophie, München, 1997 - Popper, K. R., Die Logik der Forschung, Wien, 1982 - Zoglauer, T., Einführung in die formale Logik für Philosophen, Göttingen, 1997


Autor: Jo Reichertz

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